GrünvogelImmobilien · Bodensee
Einwände & Antworten

Klartext.

Bevor Sie fragen: die zehn Punkte, über die beim Kauf vom Bauträger wirklich gesprochen wird – Preis, Termin, Ausstattung, Betriebskosten. Offen beantwortet, ohne Prospektdeutsch.

Der Rahmen

Bevor Sie zahlen,
ist alles geregelt.

Der Kauf vom Bauträger ist in Deutschland streng geregelt. Die Makler- und Bauträgerverordnung legt genau fest, was erfüllt sein muss, bevor überhaupt der erste Betrag fällig wird.

Wir arbeiten exakt nach diesem Rahmen und legen Ihnen jeden einzelnen Punkt offen. Sie müssen uns nicht glauben – Sie können es prüfen.

01

Der Vertrag ist rechtswirksam

Notariell beurkundet, ohne schwebende Widerrufs- oder Genehmigungsvorbehalte. Beide Seiten wissen ab diesem Moment genau, woran sie sind.

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MaBV
02

Ihre Vormerkung steht im Grundbuch

Die Auflassungsvormerkung sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung – zugunsten von Ihnen, an der vereinbarten Rangstelle.

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 MaBV
03

Ihre Wohnung kommt schuldenfrei bei Ihnen an

Ein Bauträger finanziert den Bau über seine Bank. Damit diese Finanzierung nicht an Ihrer Wohnung hängen bleibt, muss die Bank vorher schriftlich zusagen, Ihre Einheit aus der Haftung zu entlassen. Sie kaufen also nichts, an dem noch fremde Schulden kleben.

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV
04

Die Baugenehmigung liegt vor

Erteilt – oder die Behörde hat bestätigt, dass mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Gebaut wird erst, wenn gebaut werden darf.

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV
Zahlung

Sie zahlen nur,
was schon steht.

Der Kaufpreis wird nicht im Voraus verlangt, sondern in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt. Die MaBV gibt dafür einen Katalog von 13 Bauabschnitten mit festen Prozentsätzen vor, die zu maximal sieben Raten gebündelt werden dürfen.

Das heißt für Sie: Zu keinem Zeitpunkt haben Sie mehr bezahlt, als tatsächlich gebaut ist. Und die letzte Rate wird erst nach vollständiger Fertigstellung fällig.

Für Ihre Finanzierung ist das ein spürbarer Vorteil – Sie brauchen die Summe nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über die gesamte Bauzeit.

BaubeginnBezugsfertigFertigstellung
  1. 30,0 Beginn der Erdarbeiten
  2. 28,0 Rohbaufertigstellung, inkl. Zimmererarbeiten
  3. 5,6 Dachflächen und Dachrinnen
  4. 2,1 Rohinstallation Heizungsanlagen
  5. 2,1 Rohinstallation Sanitäranlagen
  6. 2,1 Rohinstallation Elektroanlagen
  7. 7,0 Fenstereinbau inkl. Verglasung
  8. 4,2 Innenputz, ohne Beiputzarbeiten
  9. 2,1 Estrich
  10. 2,8 Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  11. 8,4 Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe
  12. 2,1 Fassadenarbeiten
  13. 3,5 Vollständige Fertigstellung

Angaben in Prozent der Vertragssumme nach § 3 Abs. 2 MaBV, dargestellt in der Variante mit 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (Eigentumsübertragung am Grundstück). Entfallen einzelne Leistungen, verteilt sich der Anteil anteilig auf die übrigen Raten. Maßgeblich ist der Ratenplan in Ihrem notariellen Kaufvertrag.

Die Liste

Zehn Fragen.
Zehn Antworten.

Wir haben sie alle schon gehört. Manche sind völlig berechtigt – und einige beantworten wir anders, als Sie es vielleicht erwarten.

Stimmt – und genau deshalb machen wir es so weit wie möglich erlebbar, bevor Sie unterschreiben.

Auf dem Baufeld der Villa Lake View steht ein Treppenturm. Sie können hinaufsteigen und genau die Aussicht sehen, die Sie später von Ihrem Balkon haben – nicht ein Rendering davon. Dazu kommen die Musterwohnung, maßstäbliche Grundrisse und realisierte Objekte, die Sie sich ansehen können.

Und finanziell gilt derselbe Grundsatz: Sie zahlen erst, wenn es das gibt. Rate für Rate, nach Bautenstand.

Der Kaufpreis steht im notariellen Kaufvertrag. Er ist keine Schätzung und kein Richtwert – er ist der Preis. Steigende Materialpreise, längere Bauzeit oder Nachträge unserer Gewerke sind unser unternehmerisches Risiko, nicht Ihres.

Mehrkosten entstehen nur an einer Stelle: bei Sonderwünschen, die Sie selbst beauftragen. Die bekommen Sie vorher schriftlich bepreist und entscheiden dann. Kein Angebot, keine Beauftragung, keine Kosten.

Was zusätzlich zum Kaufpreis anfällt, sind die üblichen Erwerbsnebenkosten. Die nennen wir Ihnen von Anfang an, damit Ihre Finanzierung realistisch gerechnet ist.

Bauzeit ist bei uns kein Nebenprodukt, sondern Teil des Konzepts. Wir setzen auf kurze Bauzeiten, geprägt durch Beständigkeit – im Design und in der konstanten Zusammenarbeit mit denselben Partnerbetrieben.

Der Unterschied ist strukturell: Unsere Gewerke kommen aus der Region und arbeiten seit Jahren mit uns. Es gibt kein Ausschreibungs-Roulette und keine Firma, die uns zum ersten Mal sieht. Wer die Abläufe des anderen kennt, verliert keine Wochen an den Schnittstellen – und genau dort entstehen Verzögerungen.

Ein Tipp, der ausdrücklich auch für uns gilt: Lassen Sie sich den Fertigstellungstermin in den notariellen Vertrag schreiben, nicht in die Broschüre. Fragen Sie das jeden Bauträger, mit dem Sie sprechen.

Bei vielen Bauträgern trifft das zu. Bei uns nicht: Die Grundrisse sind frei nach Ihren Wünschen gestaltbar. Wir haben zwar Grundrissbeispiele entworfen, doch Sie sind frei in Ihren Wünschen.

Das ist eine bewusste Entscheidung. Wir planen jede Wohnung für die Menschen, die einziehen, statt eine Serienlösung zu vervielfältigen. Wer eine Wand woanders braucht, bekommt sie woanders.

Damit aus einer von Ihnen geplanten Wohnung Ihr Zuhause wird, gestalten Sie auch die Innenausstattung nach Ihren persönlichen Wünschen mit.

Vergleichen Sie bitte nicht den Quadratmeterpreis, sondern das, was darin enthalten ist. Unsere Philosophie ist die perfekte Symbiose aus Qualität, Architektur und Preis – ein harmonisches Kosten-Qualitäts-Verhältnis, kein Billigangebot.

Raumhöhen von ca. 2,90 m statt der üblichen 2,50 m verändern einen Raum grundlegend. Eine 8 m breite Schiebefensterfront ist eine andere Kategorie als ein Standardfenster. Und zu jeder Wohnung gehören zwei Tiefgaragenstellplätze, ein Aufzug bis vor oder in die Wohnung sowie Balkone von bis zu 50 m².

Rechnen Sie einmal zusammen, was diese Positionen anderswo als Aufpreis kosten. Dann sprechen wir wieder über den Quadratmeterpreis.

Dann werden sie behoben. Die Abnahme ist ein formaler Rechtsakt, kein Höflichkeitstermin – nehmen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit. Wir haben nichts zu verbergen, und ein zweites Augenpaar hilft beiden Seiten.

Nach der Abnahme gilt die gesetzliche Gewährleistung: Für Mängel an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Der praktische Punkt kommt allerdings noch dazu: Unsere Handwerker sitzen in Singen, Illmensee, Überlingen, Owingen und Stockach. Wenn etwas ist, sind sie da – und sie kommen wieder, weil wir mit ihnen auch das nächste Haus bauen.

Betriebskosten sind kein Zufall, sondern das Ergebnis von Bauentscheidungen, die Jahre vorher getroffen werden. Deshalb treffen wir sie bewusst.

Geheizt wird mit einer Wärmepumpe über die Fußbodenheizung – niedrige Vorlauftemperatur, kein Gas- oder Ölanschluss. Im Sommer läuft über dieselbe Fläche die Kühlung, was ein nachgerüstetes Klimagerät samt Stromverbrauch und Außeneinheit erspart. Die großen Fensterflächen nach Süden bringen im Winter passive Solargewinne.

Die konkreten Kennwerte stehen nicht in einem Werbetext, sondern im Energieausweis. Den erhalten Sie mit den Unterlagen – fragen Sie danach, bevor Sie irgendwo unterschreiben.

Können Sie – und für manche ist genau das der richtige Weg. Bevor Sie sich entscheiden, lohnt aber ein ehrlicher Blick auf das, was dazwischen liegt.

Sie brauchen zuerst ein Grundstück in der Lage, die Sie wollen. Dann Architekt, Statiker, Baugenehmigung, Ausschreibung und die Koordination von rund zwanzig Gewerken über anderthalb Jahre. Jede Schnittstelle zwischen zwei Firmen kann Zeit und Geld kosten – und die Abstimmung liegt vollständig bei Ihnen.

Beim Kauf vom Bauträger steht der Preis im notariellen Vertrag, die Koordination ist unsere Aufgabe, und Sie haben einen Ansprechpartner statt zwanzig. Die Gestaltungsfreiheit beim Grundriss bekommen Sie trotzdem.

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme – und der Ratenplan hilft Ihnen dabei mehr, als Sie vielleicht denken.

Weil der Kaufpreis nach Baufortschritt in Teilbeträgen fällig wird, brauchen Sie die Summe nicht auf einen Schlag. Zwischen der ersten und der letzten Rate liegt die gesamte Bauzeit. Das verschafft Ihnen Luft, Ihre bestehende Immobilie in Ruhe und ohne Preisdruck zu verkaufen.

Sprechen Sie uns früh an. Dann stimmen wir den Ablauf gemeinsam mit Ihrer Bank auf Ihre Situation ab, statt am Ende improvisieren zu müssen.

Renditeversprechen machen wir nicht. Niemand kennt die Immobilienpreise von 2040, und wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen etwas.

Was wir sagen können, ist überprüfbar: Die Villa Lake View liegt in der Nußdorfer Straße 7 in 88662 Überlingen, rund 200 m vom Bodensee entfernt, mit freier Sicht auf See und Alpen. Überlingen ist eine gewachsene Stadt am Nordufer – Heimat mit Urlaubsgefühl, kein Ferienpark.

Und den Rest beurteilen Sie besser selbst als wir: Steigen Sie auf den Treppenturm, der auf dem Baufeld steht, und sehen Sie sich die Aussicht an. Dann fahren Sie in die Stadt und laufen eine Stunde herum. Danach wissen Sie mehr als aus jedem Exposé.

Zum Mitnehmen

Neun Fragen,
die Sie jedem Bauträger
stellen sollten

Auch uns. Wenn ein Anbieter bei einer dieser Fragen ausweicht, wissen Sie genug. Drucken Sie die Liste aus und nehmen Sie sie zum Termin mit.

  • Steht der Fertigstellungstermin im notariellen Kaufvertrag?
  • Wie lautet der Ratenplan – und entspricht er § 3 Abs. 2 MaBV?
  • Welche Gewerke sind bereits fest beauftragt?
  • Wer ist mein fester Ansprechpartner während der Bauzeit?
  • Ist die Baugenehmigung erteilt – darf ich sie sehen?
  • Welche Bau- und Ausstattungsbeschreibung wird Vertragsbestandteil?
  • Wie werden Sonderwünsche bepreist und beauftragt?
  • Darf ich zur Abnahme einen eigenen Sachverständigen mitbringen?
  • Welche Referenzobjekte kann ich mir ansehen – und mit wem sprechen?
Rechtlicher Hinweis Die Darstellungen auf dieser Seite geben die gesetzliche Ausgangslage vereinfacht wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist ausschließlich Ihr notarieller Kaufvertrag. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss durch den beurkundenden Notar und – wenn Sie möchten – durch eine eigene Anwältin, einen eigenen Anwalt oder eine Bausachverständige beraten. Genannte Prozentsätze und Fristen entsprechen dem allgemeinen gesetzlichen Rahmen; Abweichungen im Einzelfall sind möglich.
Noch eine Frage offen?

Dann stellen Sie sie.
Direkt an Daniel Grünvogel.

Gerne stehe ich Ihnen persönlich zur Beratung zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – auch mit den unbequemen Fragen. Die sind mir die liebsten.

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